Die private Haftpflichtversicherung / AC 2011

Für jedermann einleuchtend ist die Funktionsweise einer Haftpflichtversicherung fürs Auto. Kommt es zu einem Unfall so prüft die eigene Versicherung die Schuldfrage. Hat man den Unfall ganz oder zum Teil verursacht, so begleicht die eigene Versicherung den Schaden gegenüber dem Unfallgegner.
Sind dessen Ansprüche hingegen unberechtigt, so lehnt die Versicherung selbige ab. Solch eine Ablehnung findet man im übrigen eher angenehm, da man ja den eigenen Schadenfreiheitsrabatt erhalten möchte.
 Die private Haftpflichtversicherung funktioniert weitestgehend wie jene hinsichtlich des KFZs. Allerdings dient sie der finanziellen Absicherung bei Schäden, die man in seinem Privatleben und hierbei nicht beim Fahren mit einem KFZ verursacht. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht existiert auch kein Schadenfreiheitsrabatt.

Nun glauben viele Menschen, dass man als Privatperson nicht so horrende Schäden verursachen kann. Diese Annahme ist jedoch trügerisch! Es gibt und gab viele Fälle, bei denen hohe Schäden im privaten Umfeld entstanden. Man sollte bedenken, dass man als Fußgänger oder Radfahrer am Strassenverkehr teilnimmt.
 In dieser Funktion kann man durchaus Verkehrsunfälle verursachen, die sowohl hohe Sach- als auch Personenschäden zur Folge haben.
 Ein hohes Risiko hinsichtlich der finanziellen Folgen liegt auch im Naturell der Kinder, die mitunter horrende Schäden verursachen.
 Zudem sind in Privaten Haftpflichtversicherungen zumeist bereits Risiken hinsichtlich des eigene Besitzes vorhanden.
Insbesondere sei hier das Risiko als Eigentümer eines Einfamilienhauses genannt. Stichworte sind hierbei Begriffe wie Räum- und Streupflicht oder das allgemein von Gebäuden ausgehende Gefahrenpotenzial.

Die private Haftpflichtversicherung gleicht berechtigte Ansprüche des Geschädigten aus und lehnt unberechtigte Ansprüche (passive Rechtschutzfunktion) ab. Sie ist damit zum Schutz des eigenen Vermögens unerlässlich und von daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages fast schon Pflicht.


Im übrigen kann man solch eine Versicherung auch für weitere Risiken abschliessen. Ein gutes Beispiel ist hierbei die Gefahr der Haltung von Tieren. Besitzt man einen Hund oder ein Pferd so ist auch hier der Abschluss einer entsprechendenVersicherung dringend anzuraten. Man stelle sich vor, dass sich der Hund los reisst und auf eine viel befahrene Kreuzung läuft.
In Folge kommt es zu einem Unfall, weil diverse Fahrzeuge schlagartig bremsen müssen. In solch einem Fall kann ein Schaden entstehen, der einige tausend Euro beträgt. Der Hundehalter wird in dieser Sache froh sein, wenn er über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die für den entstandenen Schaden aufkommt. Andernfalls müsste er selber die Regulierung vornehmen und dies könnte durchaus zum wirtschaftlichen Ruin führen!

Fazit: Haftpflichtversicherungen sind preislich überschaubar und schützen hierbei effektiv das eigene Vermögen. Insoweit sollte man durch einen Fachmann prüfen lassen, welche Risiken des eigenen Daseins zu versichern sind, und einen entsprechenden Vertrag abschliessen! Der Beitrag nimmt sich als gering aus, wenn man ihn mit der Höhe möglicher Schäden vergleicht!


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Damals in Ostpreussen.......

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